Händedesinfektion in Zahnarztpraxen ein entscheidender Schritt zur Patientensicherheit
In Zahnarztpraxen hat die Sicherheit der Patienten oberste Priorität, weshalb der richtigen Händehygiene eine zentrale Rolle zufällt. Im Rahmen des Infektionsschutzes verhindert sie die Ausbreitung von Keimen und Krankheitserregern. Neben der Instrumenten- und Flächendesinfektion stellt die Händedesinfektion eine der wichtigsten Hygienemaßnahmen zur Einhaltung der Hygienevorschriften in der Zahnarztpraxis dar.
Die richtige Händedesinfektion für eine optimale Praxishygiene
Eine ordnungsgemäße Händedesinfektion ist in Zahnarztpraxen von besonderer Bedeutung, da sie einen wesentlichen Einfluss auf die allgemeine Praxishygiene sowie die Sicherheit von Patienten und Personal hat. Dadurch wird die Übertragung von Keimen verhindert, da die Hände einen häufigen Übertragungsweg für Krankheitserreger darstellen.
Rechtliche Vorgaben
Die Einhaltung der Vorschriften zur Händehygiene ist gesetzlich vorgeschrieben. Zahnarztpraxen müssen die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften erfüllen, um ihre Praxislizenz nicht zu verlieren.
Für Zahnarztpraxen gelten strenge Hygienevorschriften, das Infektionsschutzgesetz sowie spezifische Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszahnärztekammer. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) hat 2016 die neueste Fassung der Empfehlung zur "Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens" veröffentlicht, in der die Bedeutung der Händehygiene noch einmal hervorgehoben wird und ein detaillierter Hygieneplan enthalten ist.
WHO-Richtlinien zur Händedesinfektion
Auch die WHO hat eigene Richtlinien zur Händedesinfektion. Demnach sollten die Hände vor und nach dem Patientenkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten, nach dem Kontakt mit potenziell infektiösen Materialien oder der unmittelbaren Patientenumgebung desinfiziert werden.
Was muss bei der Händehygiene in Zahnarztpraxen beachtet werden?
Wenn es um die korrekte Handhygiene in Zahnarztpraxen geht, sind ein sorgfältiges Vorgehen und die Einhaltung bestimmter Abläufe erforderlich. Die Hände müssen vor und nach jeder Patientenbehandlung 20 Sekunden lang sorgfältig mit warmem Wasser und einer antimikrobiellen Seife gewaschen werden, um sichtbaren Schmutz zu entfernen. Alle Teile der Hände, einschließlich der Fingerzwischenräume und Nägel, erfordern eine gründliche Säuberung.
Danach erfolgt die Desinfektion der Hände mit einem geeigneten alkoholischen Desinfektionsmittel, das Sie 30 Sekunden lang auf die Hände auftragen und gleichmäßig verteilen. Hier müssen alle Teile der Hände benetzt werden und dürfen nicht berührt werden, während sie an der Luft trocknen.
Chirurgische Händedesinfektion
Eine chirurgische Händedesinfektion ist vor chirurgischen Eingriffen erforderlich: Dies gilt auch für alle invasiven Eingriffe in der Zahnarztpraxis. Sie desinfizieren Hände und Unterarme bis zu den Ellenbogen. Dieser Vorgang dauert zwei Minuten und erfordert ein sorgfältiges Einreiben des Desinfektionsmittels.
Darüber hinaus gehört das Tragen von Einmalhandschuhen zu den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszahnärztekammer. Diese Handschuhe ziehen Sie vor jedem Patientenkontakt an und entsorgen sie nach der Behandlung ordnungsgemäß. Sie bieten nur einen zusätzlichen Schutz und dürfen eine gewissenhafte Handhygiene nicht ersetzen.
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Nach dem Waschen müssen Sie die Hände gründlich abtrocknen, am besten mit Einwegpapiertüchern. Entscheiden Sie sich für die praktischen Handtuchspender von Infratronic und Ophardt, die Papierhandtücher ausgeben. Diese lassen sich nach Gebrauch einfach und unkompliziert entsorgen und gewährleisten so beste Hygiene.