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Röntgenschürzen
Röntgenschutzkleidung soll Patienten und Praxismitarbeiter vor Röntgenstrahlen schützen. Neben der regelmäßigen Prüfung der Röntgenschürze auf Defekte oder Mängel, die den Strahlenschutz beeinträchtigen, muss besonders auf die Passform und den richtigen Sitz der Produkte geachtet werden. Wer eine Röntgenschürze kaufen möchte, sollte auf entsprechende Kennzeichnungen bezüglich der DIN-Einhaltung, Pb-Werte und auf das Gewicht der Röntgenschürze achten. Nur so kann eine Organbelastung vermieden werden und die für zahnärztliches Röntgen relevanten Regelungen der aktuellen Strahlenschutzverordnung / dem Strahlenschutzgesetz eingehalten werden.
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Hochwertige Röntgenschutzkleidung für Jung und Alt:
Neben einer Unigröße für den Röntgenschutz eines Erwachsenen ist die Röntgenschürze für Kinder entsprechend kleiner geschnitten. Die DKL Röntgenschürzen der Eigenmarke Röntoplex bieten 2 Modelle für Erwachsene und 2 Röntgenschürzen in Kindergröße mit Farbauswahl. Ein Modell ist geeignet für Zahnfilmaufnahmen in sitzender und liegender Position. Die Panorama Röntgenschürzen eignet sich für Fernröntgen und Panorama Aufnahmen, und besitzt zusätzlich einen Rückenschutz. Ein Röntgen Schutzschild, Schilddrüsenschutz, sowie ein Röntgenwandstuhl mit passender Auswahl an Nackenpolstern ergänzen das Röntoplex-Sortiment perfekt. Als praktisches Röntgenzubehör zur Praxiseinrichtung überzeugen ein Röntgenschürzenhalter und Wandaufhänger für Röntgenschutzschilder in Ihrem Röntgen-Bereich.
Informationen über die Qualität unserer Röntgenschürzen und Schutzkleidung:

Die bei Dentalkauf24 angebotenen Produkte unterliegen strenger Qualitätskriterien. Die Röntgenschürzen bestehen aus einer auf Naturkautschuk basierenden Mischung aus Gummi und Blei. Sie sind EN ISO 13485 zertifiziert und tragen das CE-Zeichen Einhaltung der DIN EN 61331-3.
Vom Patientenschutz zum Schutz vor Keimen und hygienischer Reinigung:
Für die Desinfektion der Dentalmöbel mit Polsterreinigern und zur Pflege und Schutz von Lederpolstern eignen sich DKL Reiniger als Schaum, sowie alkoholfreie Desinfektionstücher. Diese unterstützen bei regelmäßiger Anwendung die Langlebigkeit und eine gepflegte Optik. Für die Reinigung der Röntgenschürzen selbst empfehlen wir die DKL proPad Desinfektionstücher.
Alles rund um den Strahlenschutz, und damit auch Röntgenschürzen, ist im Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung geregelt. Das Strahlenschutzgesetz ist am 31.12.2018 in Kraft getreten ebenso wie die Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung. Sie setzen die europäische Richtlinie 2013/59/Euratom um.
Die beiden neuen Gesetze ersetzen die bisherige Strahlenschutzverordnung und die bisher geltende Röntgenverordnung.
Während die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten obligatorisch ist, ist dies in einer Zahnarztpraxis nicht notwendig, da der Praxisinhaber und andere angestellte Zahnärzte sachkundig sind.
Nach der neuen Verordnung muss den Patienten kein Röntgenpass mehr angeboten werden.
Röntgenschürzen müssen auch einige gesetzliche Anforderungen erfüllen. Sie müssen die Abschirmungseigenschaften und die Schutzwirkung nach DIN EN 61331:2016 – Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik erfüllen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen.
Die verwendeten Materialien müssen eine Ordnungszahl von mehr als 47 haben und die Verteilung der Materialien muss homogen sein. Zudem muss die Röntgenschürze desinfizierbar sein.
Röntgenschürzen lassen sich in verschiedene Klassen einteilen:
- Leichte (L) Strahlenschutzschürze
- Schwere (H) Strahlenschutzschürze
- Leichte geschlossene (LC) Strahlenschutzschürze
- Schwere geschlossene (HC) Strahlenschutzschürze
- Schilddrüsenschutz:
Nach DIN 6857-2 müssen Bleischürzen jährlich geprüft werden, d. h. der Zustand der Röntgenschutzkleidung muss von einer Fachkraft kontrolliert werden. Bei dieser Qualitätsprüfung werden die Kleidungsstücke untersucht, Mängel dokumentiert und defekte Schutzkleidung aussortiert.
Die vollständige Spezifikation der Prüfung der medizinischen Schutzkleidung ist in der DIN 6857-2:2016 – Strahlenschutzzubehör bei medizinischer Anwendung von Röntgenstrahlung – Teil 2: Qualitätsprüfung von in Gebrauch befindlicher Schutzkleidung bis 150 kV geregelt. Hier sind alle Verfahrensmerkmale und Prüfintervalle festgelegt.
Eine Sicht- und Funktionsprüfung muss arbeitstäglich und die Tastprüfung jährlich durchgeführt werden. Die Prüfung mittels Röntgenstrahlen erfolgt nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre und wenn bereits ein Mangel festgestellt wurde, jedes Jahr.
Dabei handelt es sich immer um Mindestanforderungen, die im Allgemeinen eingehalten werden müssen. Es wird jedoch empfohlen, alle Schürzen einmal im Jahr sorgfältig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Mängel übersehen werden.
Röntgenschürzen sind in verschiedenen Größen erhältlich, sodass Sie immer das Modell wählen können, das perfekt passt. Geschlossene Schürzen müssen die Körperseiten von maximal 10 cm unterhalb der Achseln bis zu den Knien und den Rücken bis zum Kniegelenk bedecken, um optimale Sicherheit zu gewährleisten.